Errichtung von Windkraftanlagen in Alsdorf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird das Bundesministerium der Verteidigung an einem Widerspruch zur Errichtung von Windkraftanlagen im äußeren Alsdorfer Stadtgebiet festhalten, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen keine wesentliche Verschlechterung durch die Rotoren feststellen konnte, und sieht das Bundesministerium der Verteidigung die wesentliche Begründung für seine Position gegen die Windkraftanlagen in einer behaupteten Beeinträchtigung der Flugsicherung oder in einer vermeintlichen Gefährdung der Bündnisfähigkeit des NATO-Mitglieds Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der Nähe zur NATO-Airbase Geilenkirchen-Teveren, von der aus die Überwachungsmaschinen des Systems AWACS ope-rieren (vgl. www.aachener-zeitung.de/lokales/ nordkreis/nato-flieger-fuerchten-alsdorferrotoren-1.633413)?