Errichtung und mögliche Aufgaben einer Generaldirektion der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen der Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) beabsichtigte Errichtung einer Generaldirektion auch ohne ein Rechtsbereinigungsgesetz durchzuführen, und wenn ja, welche Aufgaben wird diese zusätzliche Behörde übernehmen, wenn nicht im gleichen Zug die sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Außenstellen umgewandelt werden?