Errichtung einer Toilettenanlage und eines Parkplatzes für den Bahnhof Ebenhausen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht sich die DB Station & Service AG nicht in der Pflicht, für den Bahnhof Ebenhausen (Landkreis Bad Kissingen, Bayern) eine Toilettenanlage und einen Parkplatz zu errichten, obwohl mit der Inbetriebnahme des VDE 8 (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8) der Bahnhof zu einer wichtigen Umsteigestation für die Region in Richtung der ICE-Haltestellen in Erfurt und Bamberg geworden ist, und wer ist nach Ansicht der Bundesregierung stattdessen für die Errichtung einer Toilettenanlage und eines Parkplatzes für den Bahnhof Ebenhausen zuständig (bitte mit Angabe der rechtlichen Grundlage)?