Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" (G-SIG: 11002516)
Anspruchsberechtigte, Art der Leistungsgewährung, Ausstattung der Stiftung mit einem Grundkapital von 300 Mio DM für 1990, Bewilligung der Anträge durch einen Stiftungsbeirat, Auflösung des Fonds für nicht-jüdische Verfolgte und des AKG-Fonds sowie Übertragung der freiwerdenden Finanzmittel auf die zu errichtende Stiftung, Änderung der Richtlinien des Härtefonds für jüdische Verfolgte