Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage durch das Unternehmen Telefonic O2 Germany in Aichwald entgegen der freiwilligen Selbstverpflichtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung in ihrer Rolle als Adressat der Berichte über die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber die Tatsache, dass sich das Unternehmen Telefónica O2 Germany bei der Auswahl eines geeigneten Standorts für die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage in der Gemeinde Aichwald (Ortsteil Aichelberg) nicht an die in der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 festgelegten Maßnahmen hält, indem es sich über die Einwände von Gemeindeverwaltung und Bürgerschaft hinwegsetzte, einen im Konsens mit der Verwaltung gefundenen Alternativstandort kurzfristig verwarf, stattdessen kurzfristig einen Standort in der Nähe von drei Kinderbetreuungseinrichtungen festlegte, ohne die Gemeinde Aichwald unter Berücksichtigung der Achtwochenfrist einzubeziehen, und die Sendeanlage trotz massiver Widerstände in Betrieb genommen hat, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses konkreten Falles zu unternehmen, um den Vereinbarungen der Selbstverpflichtung, die anstelle einer gesetzlichen Regelung und zur Umsetzung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verfasst wurde, Geltung zu verschaffen?