Errichtung einer Bundesanstalt für die Regulierung von Post und Telekommunikation (G-SIG: 13011345)
Gestaltung der im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Regulierungsbehörde als Bundesanstalt, umgehende Einrichtung und Sicherstellung der organisationsrechtlichen Beteiligung der Länder per Gesetz, Aufgabenstellung, Informations-, Prüf-, Anhörungs- und Kontrollrechte der Behörde, Unterstellung nach Auflösung des Bundespostministeriums unter die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Forschung, Wissenschaft und Technologie, Übernahme des Personals des Bundespostministeriums, des Bundesamts für Post und Telekommunikation sowie des Bundesamts für Zulassungen in der Telekommunikation, Begleitung der Behörde durch eine unabhängige Kommission