Errichten von Ersatzneubauten im Außenbereich durch eine Reform des § 35 des Baugesetzbuches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Reform des § 35 des Baugesetzbuches, um das Errichten von Ersatzneubauten im Außenbereich für Eigentümer insbesondere im ländlichen Raum zu erleichtern, und wenn ja, wann plant die Bundesregierung eine Überarbeitung, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?