Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestandes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung ihr eigenes Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes noch erreichen, wenn sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz den Niedrigstenergiegebäudestandard für Gebäude der öffentlichen Hand, die Vorbildfunktion haben sollen, lediglich auf dem Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 definiert und darüber hinaus die verbindliche Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung im Gebäudebestand nicht einführen will?