Erreichung der klimapolitischen Ziele
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Datengrundlage kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass sie sich mit den getroffenen und geplanten klima- und energiepolitischen Maßnahmen auf dem von ihr als Ziel ausgegebenen 1,5-Grad-Pfad befindet?<br /> <br /> Welche Restemissionsmengen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung für Deutschland aus ihrem 1,5-Grad-Pfad (falls die Bundesregierung sich in der Planung ihrer klima- und energiepolitischen Maßnahmen nicht auf Restemissionsmengen bezieht, welche Datengrundlagen und Kriterien zieht sie heran, um zu beurteilen, ob ihre klima- und energiepolitischen Maßnahmen im Einklang mit dem völkerrechtlich verankerten 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen)?<br /> <br /> Wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung ihres Sachverständigenrats für Umweltfragen um, durch die Festlegung eines CO-Restbudgets Transparenz und langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung der klimapolitischen Ziele zu schaffen, anstatt die Zielerreichung nur nachträglich anhand kumulierter Emissionsmengen ohne klaren Maßstab zu überprüfen (vgl. www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2022_06_fragen_und_antworten_zum_co2_budget.html)?<br /> <br /> Wie entwickelt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 aus dem Jahr 2016 (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html) weiter und passt ihn an das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 an, um die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen an einer langfristigen und grundgesetzkonformen Strategie auszurichten und sicherzustellen, dass die Bundesregierung, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, Emissionsminderungslasten nicht unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebt, sondern Freiheitsrechte intertemporal schützt (vgl. www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html)?