Erreichen des Basislevels des RSK-Stresstests beim Atomkraftwerk Biblis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann werden das BMU und die Landesatomaufsichtsbehörden nach aktueller Planung dazu Stellung nehmen, inwiefern seit der am 17. Mai 2011 veröffentlichten „ersten“ Stellungnahme der RSK zum sog. Atomkraftwerke-Stresstest der Anordnung nach § 19 des Atomgesetzes zur dreimonatigen Betriebseinstellung zugrunde liegende Gefahrenverdacht und alle „begründeten Unsicherheiten“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5268, Nr. 85) vollständig ausgeräumt ist oder nicht, und in welchen Bereichen hätte das Atomkraftwerk Biblis aus Sicht des BMU das Basislevel des RSK-Stresstests nicht erreicht, wenn berücksichtigt worden wäre, dass in Biblis die automatische Auslösung des 100-K-/h-Abfahrens nicht realisiert ist, die schon länger Stand der Technik ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5808, Nr. 34, bitte mit Angabe, seit wann sie Stand der Technik ist)?