Erreichbarkeit einer Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Bundesregierung zum Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, nach dem ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 im Rahmen der Mindestlohnkommission und orientiert "sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten" erreichbar sei, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dieses Versprechen einzulösen, wenn sich zugleich laut Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/88 auf Basis der Tariflohnentwicklungen ohne Sonderzahlungen (2,5 Prozent im Jahr 2023 und 4,3 Prozent im Jahr 2024) sowie des Referenzwerts von 60 Prozent des Median-Bruttostundenlohns ohne Sonderzahlungen (23,49 Euro/h im April 2024) nur Mindestlöhne von 13,71 Euro und respektive 14,09 Euro ableiten lassen?