Erreichbarkeit des Robert-Koch-Instituts in Bezug auf eine COVID-19-Pandemie in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Robert Koch-Institut (RKI) den Anforderungen einer möglichen anstehenden COVID-19-Pandemie in Deutschland gerecht, wenn Rat und Unterstützung suchende Ämter (wie kommunale Gesundheitsämter etc.) nur zwischen 8 und 15 Uhr Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des RKI erreichen können und außerhalb dieser Zeiten der Wachschutz den Telefondienst übernimmt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dem erhöhten Informationsbedarf von Ämtern, Ärzten und Allgemeinheit gerecht zu werden, ohne bspw. besorgte Bürger über 60 Jahren per Tonbandansage auf eine Webseite zu verweisen?