Erreichbarkeit des Einsparvolumens bei der Begrenzung des Elterngeldes nach Einkommenshöhe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor (und wenn ja, welche), ob das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) angegebene Einsparvolumen von 10 Mio. Euro für die Begrenzung des Elterngeldes nach Einkommenshöhe erreicht werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 16. Februar 2011 zum BEEG, wonach die Festlegung der neuen oberen Einkommensgrenzen zu einem „nicht unerheblichen, nur schwer bezifferbaren Verwaltungsaufwand führen“ werde?