Errechnung des Einheitswerts für die Lkw-Maut im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie wurde im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 1. September 2014 der Einheitswert für die Lkw-Maut für Bundesautobahnen und Bundesstraßen für die Jahre 2015 bis 2017 errechnet, vor dem Hintergrund, dass im Wegekostengutachten 2014 separate Mautsätze ausgewiesen wurden und somit mit dem Gesetzentwurf vom Wegekostengutachten 2014 abgewichen wurde?</p>