Erprobung und Anwendung von CCS trotz Scheiterns des CCS-Gesetzes in der 16. Legislaturperiode
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit kann, nachdem das Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (kurz CCS-Gesetz) (CCS: Carbon Capture and Storage) für diese Legislaturperiode gescheitert ist, CCS in Deutschland erprobt und angewendet werden, und auf welcher Rechtsgrundlage sind ggf. Abscheidung, Transport und insbesondere Speicherung von Kohlendioxid genehmigungsfähig?</span>