ERP-Vermögen ungeschmälert für Mittelstandsförderung erhalten (G-SIG: 16010124)
Vollständiger Erhalt des ERP-Vermögens zur Mittelstandsförderung, keine Teilentnahme zur Haushaltsfinanzierung, weiterhin Verwaltung durch das BMWi und Trennung vom übrigen Vermögen des Bundes, Erhalt des Einflusses des Deutschen Bundestages auf die Verwendung <p> </p>