ERP-Sondervermögen in seiner Vermögenssubstanz erhalten (G-SIG: 16010201)
Erhaltung der Vermögenssubstanz des ERP-SV, Verkauf von BMF-Rücklagen der KfW an das ERP-SV, parlamentarische Kontrolle durch das ERP-Wirtschaftsplangesetzes, Ausschreibung der Mittelanlage <p> </p>