Erneute Erteilung eines Patents auf eine konventionell gezüchtete Nutzpflanzsorte durch das Europäische Patentamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung des Europäischen Patentamtes, erneut ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Nutzpflanzensorte zu erteilen, die im Wesentlichen auf biologischen Züchtungsverfahren beruht (vgl. www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/31062.html) und welche konkreten Schritte bzw. Initiativen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene bisher unternommen, um eine Klarstellung der EU-Biopatentrichtlinie hinsichtlich eines klaren Verbots von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu erreichen, wie es der Deutsche Bundestag bereits im Jahr 2012 in einem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/8344) gefordert hat?