Erneute Berufung des Beirates der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Was beabsichtigt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Bezug auf den in der vormaligen Wahlperiode erstmalig eingerichteten Beirat der Beauftragten zu unternehmen, der nach § 2 Absatz 2 des diesbezüglichen Erlasses einer erneuten Berufung bedürfte, und inwieweit plant sie für den Fall einer erneuten Berufung, die Möglichkeiten des Beirats durch einen geänderten Erlass zu stärken?</p>