Erneute Auslegung der Pläne für das Planfeststellungsverfahren bzgl. der Fertigstellung des Gesamtprojekts Stuttgart 21
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hält die Bundesregierung für die Neubewertung der geplanten Mitnutzung der für die S-Bahn gebauten Trasse durch Fernverkehrszüge zwischen Rohrer Kurve und Stuttgart Flughafen, für die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes für den Flughafen-Fernbahnhof (von der Feuerwehr im Landkreis Esslingen und Leinfelden-Echterdingen als unzureichend befunden) sowie für die Erstellung eines Lärm- und Erschütterungsgutachtens zum Schutz der Menschen in Leinfelden-Echterdingen (von der DB AG während der Erörterungsveranstaltung zugesagt) eine erneute Auslegung der Pläne für das Planfeststellungsverfahren bzw. eine erneute Erörterungsverhandlung für erforderlich, und hält die Bundesregierung eine Fertigstellung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 inklusive Gäubahnanbindung an den Flughafen bis Ende des Jahres 2021 noch für realistisch?</p>