Erneute Änderung der Geschäftsgangmethodik im Leitungsbereich des BMU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit welchem Zeitpunkt nach der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 17/991 dürfen im Leitungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Vorlagen nicht mehr nur auf Papier, sondern auf elektronischem Wege im Dienstgang befördert werden, und welche Gründe haben die Leitung des BMU veranlasst, diese erneute Änderung der Methode des hausinternen Geschäftsverkehrs zu verfügen und damit den vorherigen Zustand wiederherzustellen?