Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) (G-SIG: 11020450)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F17 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung aller aus dem Ernährungssicherstellungsgesetz herausgelösten Bestimmungen, die friedenszeitliche Versorgungskrisen betreffen, mitsamt einigen notwendigen Ergänzungen zu einem eigenständigen und zur Übernahme in Berlin fähigen Gesetz. Geringe, nicht quantifizierbare Kosten dürften durch besondere Vorbereitungsmaßnahmen entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung des Personenkreises, von dem Auskünfte eingezogen werden können, Übermittlung der Einzelangaben zu den Verbrauchern nur von den Meldebehörden, Weitergabe vor Feststellung der Versorgungskrise nur mit Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgungskrise/Ernährungsvorsorgegesetz zur Vorsorge gegen friedenszeitliche Krisen * Lebensmittelversorgung/ Ernährungsvorsorgegesetz zur Vorsorge gegen friedenszeitliche Krisen * Datenübertragung/Regelung der Datenübermittlung im Ernährungsvorsorgegesetz