Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV) (G-SIG: 00021492)
Regelungen für die Verteilung von ernährungs- und landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Einführung von Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten; Aufbau einer Verwaltungsorganisation, Abrechnungs- und Kontrollregelungen sowie Ausgabe von Berechtigungsnachweisen. Sanktionsvorschriften. Die Anwendung der Verordnung ist nach Maßgabe von Art.80a Grundgesetz beschränkt