Ermöglichung von Online-Sprachprüfungen für Ehegatten beim Ehegattennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was haben die Gespräche innerhalb der Bundesregierung konkret erbracht, inwieweit Ehegatten beim Familiennachzug Online-Sprachprüfungen ermöglicht werden, um die diesbezüglichen Sprachnachweise erbringen zu können, in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut oder aber durch andere Anbieter (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22675, Antwort der Bundesregierung zu meiner Schriftlichen Frage 31), und inwieweit muss nach Auffassung der Bundesregierung in den Ländern, in denen ein zertifizierter Sprachnachweis, der von den Botschaften verlangt wird, coronabedingt gar nicht möglich ist, vom Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse im Ausland vor dem Hintergrund des Schutzes von Ehe und Familie und aus Verhältnismäßigkeitsgründen grundsätzlich abgesehen werden (bitte begründen)?