Ermöglichung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Volksverhetzung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit darin, dass § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe a des Artikel 10-Gesetzes auf § 130 des Strafgesetzbuches (StGB), der gesetzgeberisch fortlaufend einer Erweiterung unterzogen wird, verweist, was bereits beim Verdacht der "Volksverhetzung" respektive beim Verdacht der Planung einer "Volksverhetzung" Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht (vgl. www.tage sstimme.com/2022/10/27/maassen-zu-130-stgb-re form-diese-neuregelung-ist-ein-angriff-auf-die-m einungsfreiheit), und ist die Bundesregierung bestrebt, Meinungen und politische Positionen durch einen weit stehenden und sukzessive zu erweiternden § 130 StGB zu pönalisieren?