Ermöglichung von Gestaltungsmodellen mit Investmentvermögen durch Erzeugung künstlicher Verluste in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, ob neben dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – 2013/1101789) auch bei anderen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Gestaltungsmodelle mit Investmentvermögen durch Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs ermöglicht werden, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierbei gekommen?