Ermöglichung landwirtschaftlichen Verkehrs auf dem Streckenabschnitt Huntebrück–Harmenhausen der Bundesstraße 212n
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen auf dem Streckenabschnitt Huntebrück– Harmenhausen der Bundesstraße 212n nach meiner Kenntnis kein landwirtschaftlicher Verkehr fahren kann, und welche Voraussetzungen müssten nach Auffassung der Bundesregierung gegeben sein, dass auf dem genannten Streckenabschnitt landwirtschaftlicher Verkehr ermöglicht wird?