Ermöglichung eines Direktversands von FFP2-Masken an Berechtigte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum erfolgt kein direkter Versand der FFP2-Masken an die Berechtigten durch eine beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesiedelte zentrale Beschaffungs- und Verteilungsstelle unter Rückgriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter, und soweit einem Direktversand durch eine beim BMG angesiedelte zentrale Stelle datenschutzrechtliche Regelungen entgegenstehen sollten, wird um Erläuterung gebeten, warum hier im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht eine Ausnahmeregelung geschaffen wird, zumal für den Bereich der Rundfunkbeiträge ja auch eine Weiterleitung von EMA-Daten unter Zurückstellung datenschutzrechtlicher Bedenken erfolgt (www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedat enabgleich/index_ger.html)?<br /> <br /> Warum bestehen elf Monate nach Ausbruch der Pandemie noch keine Kompetenzen beim BMG, die etwaige Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Qualitätsprüfung von FFP2-Masken für einen Direktversand beseitigen könnten?