Ermöglichung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" zur Erlangung des Bleiberechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann möchte die Bundesregierung im Sinne des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen "Chancen-Aufenthaltsrechts" initiativ werden, womit Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" ermöglicht werden soll, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, und welche Schritte wird die Bundesregierung ggf. in Gesprächen mit den Ländern für eine "Vorgriffsregelung" unternehmen, wie von Menschenrechtsorganisationen gefordert (www.proasyl.de/pressemitteilung/konferenz-der-innenministerinnen-umfassende-bleiberechtsregelungen-sind-erforderlich/), damit bis zur gesetzlichen Neuregelung potentiell Begünstigte einer solchen Regelung in der Zwischenzeit nicht abgeschoben werden?