Ermöglichung der Teilhabe Nichtleistungsbeziehender an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wo sind die Ansprüche von Nichtleistungsbeziehenden auf Teilhabe an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten schriftlich fixiert?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Regel arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nur für Menschen im Leistungsbezug nach dem Zweiten bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht werden, und wie möchte sie dafür Sorge tragen, dass sowohl für Leistungsbeziehende als auch Nichtleistungsbeziehende zukünftig in gleichem Umfang solche Maßnahmen zur Verfügung stehen?</span>