Ermöglichung der Fortsetzung des Medizinstudiums im Inland bei zweimaligem Durchfallen bei ärztlichen Vorprüfungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass Studierende im Fach Humanmedizin, die die ärztliche Vorprüfung im Inland zweimal nicht bestanden haben, nur die Möglichkeit haben, ein erneutes Studium im EU-Ausland zu absolvieren, um hier in Deutschland die Approbation als Arzt zu erlangen, und welche Ausnahmeregelungen/ Härtefallregelungen kann das Bundesministerium erlassen?<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass die Fortsetzung eines Medizinstudiums in Deutschland an öffentlichen Universitäten aus Patientenschutzgründen nicht möglich ist, wenn nach zweimaligem Durchfallen im Inland die entsprechenden Teilabschlüsse im EU-Ausland erworben wurden, es aber inzwischen möglich ist, an Dependancen von Universitäten aus dem EU-Ausland in Deutschland das Studium fortzusetzen, allerdings mit hohen Studiengebühren, und inwieweit bestehen Pläne, hier einen Gleichlauf der Regelungen für In- und Auslandsuniversitäten zu schaffen?