Ermöglichung der Einreise afghanischer Staatsangehöriger aus Islamabad
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung vor, afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (nach § 22 AufenthG oder § 23 Absatz 2 AufenthG oder dem Ortskräfteverfahren), die den Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und bei denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Ausreise von Islamabad nach Deutschland, wenn nicht mit Charterflügen, mit Linienflügen zu ermöglichen und zu finanzieren, und wenn nein, warum nicht?