Ermöglichung der Abgabe von Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung im Nachgang des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. November 2023, Az. 3 C 8.22 u. a.) einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 13 des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen oder eine anderweitige Lösung für die Beschaffung von Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige vorzuschlagen?