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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-23538

Ermittlungszeitpunkt des Referenzwertes aus dem strukturellen Defizit des Haushaltsjahres 2010 für den Abbauplan bis 2016 nach § 9 Absatz 2 des Artikel 115-Gesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Auffassung der Bundesregierung gemäß § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes &bdquo;das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2010&ldquo; als Referenzwert für den Abbauplan bis 2016 maßgeblich zu ermitteln im Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2010 oder nach Verabschiedung des Haushaltes oder &ndash; nach dem Wortlaut von § 9 Absatz 2 &ndash; nach Abschluss des Haushaltsjahres (Jahresrechnung), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?