Ermittlungsverfahren zu kryptierten Telekommunikationsmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes (BKA) angegebenen Ermittlungsverfahren, in denen die kryptierten Telekommunikationsmittel SkyECC, EncroChat und Anom genutzt wurden, weiterhin Ermittlungsverfahren geführt, in denen die genannten Telekommunikationsdienste eine Rolle spielen, und wie viele der dort aufgezählten Ermittlungsverfahren wurden vor dem Berichtszeitraum 2023 eröffnet (vgl. Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024, S. 26)?