Ermittlungsverfahren zu Cum/Ex-Verdachtsfällen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu wie vielen der in der Liste vom Bundeszentralamt für Steuern aufgeführten Cum/Ex-Verdachtsfällen (vgl. www.tagesschau.de/cum-ex-135.html) wurde nach Übergabe der Liste an die Staatsanwaltschaft Köln im Juni 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und in wie vielen Fällen davon kann man nach Auffassung der Bundesregierung ausschließen, dass es bei den nachträglich eingeleiteten Verfahren zur Verjährung kam bzw. kommen kann?<br />