Ermittlungsverfahren wegen gezielter Tötungen mittels von Deutschland aus gesteuerter US-Drohnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es – wie in dem Artikel "Generalbundesanwalt ermittelt wegen US-Drohneneinsatzes" der "WESTDEUTSCHEN ALLGEMEINEN ZEITUNG" (WAZ) vom 30. Oktober 2013 berichtet – zu, dass der Generalbundesanwalt die Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA wegen gezielter Tötungen durch US-Drohnen in Afrika, welche von Deutschland (insbesondere von Stuttgart und Ramstein) aus gesteuert worden sein sollen, prüft, und gegen welche US-Behörde(n) richtet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anfangsverdacht?<br /> <br /> Vertraut die Bundesregierung trotz anderslautender Berichte, nach denen US-Soldaten an den Standorten Stuttgart und Ramstein maßgeblich an gezielten Tötungen in Afrika beteiligt sind (vgl. "Generalbundesanwalt ermittelt wegen US-Drohneneinsatzes" der WAZ vom 30. Oktober 2013), auf Zusagen des US-Präsidenten Barack Obama, Deutschland sei nicht Ausgangspunkt für Drohnenangriffe?<br /> <br /> (Inwiefern) sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an von Deutschland gesteuerten Drohneneinsätzen in Afrika (vgl. "Generalbundesanwalt ermittelt wegen US-Drohneneinsatzes" der WAZ vom 30. Oktober 2013) beteiligt?<br /> <br /> Welche Normen des (Völker-)Strafgesetzbuches sind nach Auffassung der Bundesregierung verletzt, sollten sich die Vorwürfe, dass gezielte Tötungen durch US-Drohnen in Afrika von Deutschland aus gesteuert werden, zutreffen?