Ermittlungsverfahren wegen der Veröffentlichung interner Geschäftsdokumente der in Panama ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Veröffentlichungen der internen Geschäftsdokumente der in Panama ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca & Co am 3. April 2016 (sog. "Panama-Papers") zu Ermittlungsverfahren deutscher Behörden geführt (wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Bundesland, Ermittlungsbehörde, Kurzbezeichnung des Anfangsverdachts), und sind darunter nach Kenntnis der Bundesregierung auch Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Gründer und Inhaber der Kanzlei persönlich (wenn ja, bei welcher Behörde unter welchem Anfangsverdacht)?