Ermittlungsverfahren infolge der Weitergabe von Nutzerdaten des Messengerdienstes Telegram an das BKA seit Februar 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Messenger Telegram FZ-LLC, mit Sitz in Dubai, gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren auf die Kriterien Straftatbestand bzw. Tatvorwurf?