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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-285459

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den "Nationalsozialistischen Untergrund"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gab es in einem oder mehreren der neun vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geführten Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und möglicher anderer Straftaten (Bundestagsdrucksache 19/7165) seit August 2020 (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2020 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21417) Ermittlungshandlungen, die den Lauf der Frist für den Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung unterbrochen haben, oder hat der GBA seither eines oder mehrere dieser neun Ermittlungsverfahren eingestellt (bitte nach Anzahl, Straftatbestand und Zeitpunkt sowie Begründung der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wurde das mit Stand August 2020 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) unter dem Rubrum &quot;Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten gemäß § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuchs (StGB) u. a. (&sbquo;Nationalsozialistischer Untergrund&lsquo; &ndash; NSU)&quot; gegen nicht bestimmte Beschuldigte (Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2020 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21417) geführte Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt, bzw. wann ist in diesem Ermittlungsverfahren ohne verjährungsunterbrechende Ermittlungshandlungen mit dem Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung zu rechnen?