Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21417 vom 3. August 2020 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke inzwischen eingestellt worden, und falls nicht, wann ist ohne verjährungsunterbrechende Ermittlungshandlungen in diesem Ermittlungsverfahren mit dem Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung zu rechnen?