Ermittlungsverfahren aufgrund der illegalen Einreise von Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Vorgaben an das BAMF, die zentralen Ausländerbehörden und die Bundespolizei, gegen jeden Asylbewerber wegen illegaler Einreise automatisch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, da es eine Vielzahl von diesbezüglichen Ermittlungsverfahren gegen Asylbewerber wegen unerlaubter Einreise gibt, die zumeist eingestellt werden, und inwiefern ist das vereinbart in Bezug auf Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, die eine Bestrafung von zum Teil pass- bzw. visumsloser Einreise von Asylbewerbern ausschließt?