Ermittlungen zu Todesfällen durch Scharfschützen bei den Maidan-Unruhen in Kiew im Februar 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sprechen die bekannten Informationen über die Ermittlungstätigkeit der ukrainischen Staatsanwaltschaft, geleitet durch den Generalstaatsanwalt Oleg Machnitzki (Swoboda), im Fall der Todesfälle durch Scharfschützen bei den Maidan-Unruhen im Februar 2014 in Kiew aus der Sicht der Bundesregierung dafür, dass am Ende "eine umfassende und transparente, unter Einbeziehung internationaler Institutionen erfolgende Aufklärung" (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/815) gewährleistet sein wird, und verfügt das Bundeskanzleramt im genannten Fall über eigene Informationen?