Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wegen Ankaufs fehlerhafter G36-Gewehre durch die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter der Bundeswehr-Beschaffungsbehörde (BAAINBw) und den Ministerialrat G. C. wegen Untreue sowie wegen Anstiftung hierzu gegen Verantwortliche der Firma Heckler & Koch ermittelt (vgl. DER TAGESSPIEGEL und SPIEGEL ONLINE jeweils vom 27. Mai 2013), weil die Bundeswehr Anfang 2012 mehr als 12 000 Gewehre G36 ankaufte ("EILT SEHR"), obwohl die Bundeswehr-Materialprüfer der Wehrtechnischen Dienststelle 91 sowie der Bundesrechnungshof 2011 ungenügende Treffgenauigkeit der Gewehre, sicherheitsgefährdende Überhitzung etwa im Afghanistaneinsatz sowie zu hohen Verschleiß gerügt hatten (vgl. DER SPIEGEL vom 1. April und 9. September 2012; ZDF-Magazin "Frontal 21" am 27. November 2012), und warum hat das Bundesministerium der Verteidigung dies in seiner Antwort vom 12. Dezember 2012 auf meine Mündliche Frage 77 (Plenarprotokoll 17/213, S. 128, Anlage 52) geleugnet ("Es wurde kein Mangel am Gewehr G 36 festgestellt. [Es] ist zuverlässig und [. . .] tauglich [. . .] in den laufenden Einsätzen.") und angegeben, gegen die Eignung des Herstellers Heckler & Koch gebe es "keine Bedenken"?