Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu Kriegsverbrechen in Palästinensergebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Bundesregierung mögliche Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu etwaigen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten – im Westjordanland, in Ostjerusalem und im Gazastreifen – unterstützen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung eine andere Rechtsauffassung zur Staatlichkeit Palästinas vorgelegt hat und – anders als der IStGH sich selber – diesen nicht für die Palästinensergebiete als zuständig betrachtet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/20980; Tagesschau, IStGH zuständig für Palästinensergebiete, 6. Februar 2021; Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 19/17630), und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des IStGH?