Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu möglichen israelischen und palästinensischen Kriegsverbrechen auf die Zivilbevölkerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) bislang keine Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen sowohl von israelischer Seite als auch palästinensischer Seite auf die jeweilige Zivilbevölkerung einleitet, obwohl nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie z. B. Amnesty International und das European Center for Constitutional and Human Rights dies aufgrund vermehrter Berichte über Beweise für das Vorliegen von Kriegsverbrechen fordern, sondern auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk Anzeichen hierfür sieht, die untersucht werden müssen, sowie der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan, der schnelle Ermittlungen auf allen Seiten für dringend notwendig erachtet (www.tagesschau.de/aus land/afrika/gaza-kriegsverbrechen-un-100.html), und ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich, dass der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, der stets betont, dass das Völkerrecht überall gelten muss (www.zeit.de/politik/deutschland/2023-02/marco-buschmann-kriegsverbrechen-voelkerstrafrecht), in diesem Fall vom seinem umfassenden Weisungsrecht Gebrauch macht (www.bundestag.de/resource/blob/900306/68b6885fc85a4803aa62f51b67ac8152/WD-7-040-22-pdf-data.pdf) und den GBA anweist, dem Verdacht auf Kriegsverbrechen nachzugehen sowie umgehend alle im Raum stehenden Völkerrechtsverbrechen durch die israelische Armee sowie durch die Hamas zu untersuchen, um seinen Verpflichtungen im globalen Gesamtgefüge der internationalen Strafjustiz gerecht zu werden und sich eine selektive Anwendung des Völkerstrafrechts nicht vorwerfen zu lassen?