Ermittlung von Projektkosten und -risiken zur Trassierung einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Hannover und Bielefeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung unter Maßgabe der "zentralen Erkenntnisse des Projektes" zur Trassen- und Kostenplausibilisierung von ehemaligen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 nicht vor den Äußerungen ihres Bahnbeauftragten Parlamentarischer Staatssekretär Enak Ferlemann zu möglichen Trassierungen einer Hochgeschwindigkeitsstrecke mit zwei Gleisen und 300 km/h zwischen Hannover und Bielefeld die "Projektkosten und -risiken individuell" ermittelt (Bundestagsdrucksache 19/2312, Antwort zu Frage 11)?