Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesbank Michael Weiss
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum konnten bisher keine postalischen bzw. sonstigen Zustellungen und Vorladungen im Auftrag des Sächsischen Landtages, der Staatsanwaltschaft Dresden sowie sächsischer Gerichte gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesbank Michael Weiss, der heute im griechischen Teil Zyperns lebt, zur Klärung von dessen Verantwortlichkeit vorgenommen werden, obwohl dieser vermutlich der Hauptschuldige für dubiose Geschäfte der ehemaligen Sächsischen Landesbank ist, für die der Freistaat Sachsen heute in Höhe von 2,75 Milliarden Euro haftet?