Ermittlung des Regelbedarfs auf Basis der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelsätze ergeben sich aus der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe 2008 für die verschiedenen Regelbedarfsstufen – bei ansonsten gegenüber dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz unveränderten Ermittlungsschritten –, wenn, wie vom Bundesverfassungsgericht 2010 gefordert, "verdeckt Arme" aus der sog. Referenzgruppe ausgeschlossen werden und dabei die Ergebnisse zum Umfang der verdeckten Armut des Gutachtens vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung "Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008" (Endbericht Juni 2013) zugrunde gelegt werden, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, diese Berechnung vorzulegen (bitte unter Angabe der Berechnungsmethode)?