Ermittlung des Orientierungswertes nach § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten Inhalt hat die nach § 10 Absatz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) bis 31. Dezember 2009 zu entwickelnde Systematik zur Ermittlung des Orientierungswertes?<br /> <br /> Welches Ergebnis hatte die zum 30. Juni 2010 abgeschlossene erstmalige Ermittlung des Orientierungswertes nach § 10 Absatz 6 KHEntgG, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis?